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Stadt Wien Marketing GmbH
Kolingasse 11/7
1090 Wien
Österreich
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- Cookies für die Benutzeroberflächenanpassung, z. B. Einstellungen für Sprache oder Schriftart, für die Dauer einer Sitzung (oder etwas länger)
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Welche Third-Party-Cookies kommen zum Einsatz?
keine
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Im Zuge der Veranstaltungen "Wiener Weihnachtstraum" und "Wiener Eistraum" am Wiener Rathausplatz wird die gesamte Veranstaltungsfläche stationär mittels fünfzehn Kameras videoüberwacht. Insbesondere von der Eisfläche zum Eislaufen sowie dem vorgelagerten Bereich zum Anlegen der Schlittschuhe geht ein potentiell erhöhtes Verletzungsrisiko aus. Daraus ergibt sich der Bedarf, eventuelle Unfallhergänge zur Aufklärung straf- und zivilrechtlicher Ansprüche und unerwartet entstandene Gefahrenstellen zur Vorbeugung von Unfällen im Zuge der Veranstaltungssicherung rekonstruieren zu können. Weitere Verarbeitungszwecke sind die Aufklärung, Eindämmung und Verhinderung straf- und zivilrechtlich relevanten Verhaltens und Eigenschutz (Schutz des Eigentums der Organisation sowie der Mitarbeiter).
Die aufgenommenen Daten werden grundsätzlich auf den betriebseigenen Servern abgelegt und ohne einer Auswertung nach 72 Stunden rollierend überschrieben (Ringspeicherung). Im Sinne von Verhältnismäßigkeit und Datenminimierung wird nur im Anlassfall, wenn eine den Verarbeitungszwecken entsprechende Situation (etwa ein Unfall, oder eine Evakuierung der Veranstaltung) vorliegt, manuell ein Mitschnitt der Situation exportiert. Dieser Mitschnitt wird sofern nötig zur Beweissicherung herangezogen und muss dafür über die 72 Stunden hinaus aufgehoben werden. Das ist im Hinblick auf das Grundrecht auf Datenschutz gegenüber den Zwecken der Aufklärung von Unfallhergängen bezüglich straf- und zivilrechtlicher Ansprüche sowie Aufklärung straf- und zivilrechtlich relevanten Verhaltens verhältnismäßig.
Die Mittschnitte werden maximal drei Jahre aufgrund der Verjährungsfrist der Entschädigungsklage nach §1489 ABGB sowie aufgrund der Erfahrung aus bereits erfolgten Rechtsverletzungen aufgehoben (etwa das Urteil HG Wien 20 Cg 3/15t nach einer Forderung vom 01.09.2014 bezüglich eines Unfalls vom 07.02.2012). Eine Auswertung und Weitergabe des Materials an die entsprechenden Behörden findet nur bei Notwendigkeit in einem Beweisverfahren statt. In dem Sinne wird auf das Urteil des deutschen BAG verwiesen, das eine anlassbezogene, nicht sofortige Auswertung rechtmäßig erstellten Videomaterials für zulässig erachtet (Urt. v. 23.08.2018, Az.: 2 AZR 133/18).
Die Videoüberwachung überwiegt dem Interesse der betroffenen Personen auf Datenschutz, weil sie für den vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen an der öffentlich zugänglichen Fläche des "Wiener Weihnachtstraumes" und des "Wiener Eistraumes" notwendig ist, mit der Hausordnung durch die Veranstaltungsbehörde genehmigt ist, sowie aufgrund bereits erfolgter Urteile bezüglich vorgeworfener Rechtsverletzungen (z.B. HG Wien – 20 Cg 3/15t) erforderlich ist und in der Natur des Ortes als Eislauffläche und deren Umfeld ein besonderes Gefährdungspotenzial liegt. Es handelt sich nicht um Aufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches von Personen und es findet vorerst keine Auswertung der Daten statt, insbesondere nicht zur Kontrolle der am Gelände tätigen Arbeitnehmer. Sollte im Anlassfall eine Auswertung des Materials stattfinden, dann manuell und nicht automatisationsgestützt. Es werden im Sinne des ErwG 51 S 3 DSGVO keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeitet, da keine speziellen technischen Mittel eingesetzt werden, eine betroffene Person zu identifizieren. Eine Bereitstellung der Daten der betroffenen Person ist durch Betreten der Veranstaltungsfläche gegeben und nur vermeidbar, indem die Veranstaltungsfläche nicht betreten wird.
- BesucherInnen des Wiener Eistraumes und Wiener Weihnachtstraumes
- MitarbeiterInnen der Stadt Wien Marketing GmbH und deren Dienstleister
Grundsätzlich:
- Bilddaten der betroffenen Person
- Zeit der Aufzeichnung
- Ort der Aufzeichnung
Im Anlassfall zusätzlich: Identität der betroffenen Person sofern erkennbar
Rolle der betroffenen Person (handelnde Person, Zeuge, unbeteiligte Person)
Aufnahmen von Besuchern der Veranstaltungsfläche durch TV-Anstalten oder anderen journalistischen Institutionen unterliegen grundsätzlich der Verantwortung der jeweiligen Institution und nicht der Stadt Wien Marketing GmbH. Grundsätzlich erteilt der Veranstaltungsbesucher konkludent durch seinen Aufenthalt seine Zustimmung zu derartigen Verarbeitungen, für Auskunft diesbezüglich und der Geltendmachung von Rechten wenden Sie sich an die jeweilige Institution.
An stark besuchten Veranstaltungstagen werden die Besucherströme unter anderem mittels Fotos dokumentiert, um ungeplante Engstellen aufzuzeichnen bevor sie umgehend bautechnisch entschärft werden. Darüber hinaus wird der Zustand der Eisfläche fotografiert, zur Aufklärung von Unfallhergängen bezüglich straf- und zivilrechtlicher Ansprüche, zur Dokumentation gesetzter Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (zB. Risse in der Eisfläche), eventuellen Sperren (insbesondere in Bezug auf Pönalen) und Anweisungen an die ausführende Firma zur Eisflächenbetreuung. Die Bilder werden zudem für bauliche Planung der Veranstaltung im Folgejahr herangezogen. Auf den Fotos können Veranstaltungsbesucher und Mitarbeiter erkennbar sein, es ist grundsätzlich nicht intendiert Personen zu fotografieren.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich aus der Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6. Abs. 1 lit. f DSGVO, da die Veranstaltungssicherung, Beweissicherung, Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen durch Dienstleister und Gefahrenstellendokumentation dem Recht auf Datenschutz der betroffenen Personen überwiegen. Die Bilder werden maximal 3 Jahre aufgrund der Verjährungsfrist der Entschädigungsklage nach §1489 ABGB sowie aufgrund der Erfahrung aus bereits erfolgten Rechtsverletzungen aufgehoben (etwa das Urteil HG Wien 20 Cg 3/15t nach einer Forderung vom 01.09.2014 bezüglich eines Unfalls vom 07.02.2012). Eine Auswertung und Weitergabe des Materials an die entsprechenden Behörden findet nur bei Notwendigkeit in einem Beweisverfahren statt. Eine Bereitstellung der Daten der betroffenen Person ist durch Betreten der Veranstaltungsfläche gegeben und nur vermeidbar, indem die Veranstaltungsfläche nicht betreten wird.
- BesucherInnen des Wiener Eistraumes und Wiener Weihnachtstraumes
- MitarbeiterInnen der Stadt Wien Marketing GmbH und deren Dienstleister
Grundsätzlich:
- Bilddaten der betroffenen Person
- Zeit der Aufzeichnung
- Ort der Aufzeichnung
Im Anlassfall zusätzlich:
- Identität der betroffenen Person sofern erkennbar
- Rolle der betroffenen Person (handelnde Person, Zeuge, unbeteiligte Person)
Sie haben Recht auf Auskunft über die Datenverarbeitung, sollten unrichtige oder unvollständige Daten verarbeitet werden, können Sie Berichtigung fordern oder, wenn kein ausreichender Grund für die Verarbeitung vorliegt, auch eine Löschung der Daten verlangen. Sie haben weiters das Recht, einzelne oder alle Verarbeitungen einzuschränken um sie zu überprüfen oder ihr gänzlich widersprechen, wenn Sie aus besonderen in Ihrer Situation liegenden Gründe unzumutbar ist. Wollen Sie Ihren Datensatz an einen anderen Verantwortlichen übermittelt haben, können Sie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Einwilligungen und Einverständniserklärungen können jederzeit widerrufen werden.
Stand: 10. Dezember 2019